Donnerstag, 15. Mai 2008

Altersdiskriminierung im Ehrenamt

Hier im Land gibt es ein Gesetz gegen Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, abgekürzt AGG), das aber lediglich vor Altersdiskriminierung im Arbeits- und Berufsleben, beim Abschluss von privaten Versicherungen und bei Massengeschäften schützt. Daraus resultiert, dass im Bereich EHRENAMT ANDERE darüber entscheiden, ob Ehrenamtliche das „richtige“ oder „falsche“ Alter haben.
Auf dieser Seite werden Betroffene dazu eingeladen ihrem Ärger Luft zu machen, in dem Sie die Öffentlichkeit darüber informieren. Nicht nur im Bereich des Ehrenamtes – auch in anderen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen, Image und noch weitere.
Die Fallbeispiele sind wirklich interessant und informieren darüber, wie Sie auf keinen Fall mit Ehrenamtlichen umgehen sollten. Da aus der Sicht der Betroffenen geschrieben wird hat es meiner Meinung nach noch mal eine andere Wirkung.
Also einfach mal reinschauen und Sie werden sich wundern, wie Menschen, vor allem die über 50 jährigen diskriminiert werden. Heutzutage nur schwer nachvollziehbar, nach dem doch bekannt ist, welch gesellschaftlicher Schatz diese Personengruppe darstellt, mal davon abgesehen, was eine solche Diskriminierung für Menschen bedeutet.

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